Möglichkeiten finanzieller Förderung:
Die Schauspielschule CreArte ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule
und damit einer Berufsfachschule gleichgestellt
Es kann Ausbildungshilfe nach §9BAföG beantragt werden.
Aktuelle Informationen zum Bafög finden Sie auf der Bafög Webseite und im Bafög Flyer.
Nach Abschluss der Grundausbildung nach dem zweiten Semester kann ein
zinsgünstiger Bildungskredit beantragt werden.
Aktuelle Informationen auf der Bildungskredit-Webseite .
Schulgeldzahlungen können ab dem Veranlagungszeitraum 2008 als Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden.
Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember
2008 (BGBI.IS. 2794 vom 24. Dezember 2008, BStBI 2009 I S. 74) werden in Abstimmung mit den
obersten Finanzbehörden der Länder für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als
Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG jetzt auch berufsbildende Ergänzungsschulen
berücksichtigt.
Der Höchstbetrag beläuft sich auch bei einem Ehepaar, das nicht zusammen zur Einkommensteuer
veranlagt wird, auf 5.000 Euro je Kind.
Während sich die obigen Angebote an Schauspielschüler richten, ist ein Bildungsgutschein
für alle an Weiterbildung Interessierte gedacht, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und nicht mehr wie 20.000 / 40.000€ pro Jahr Einkommen haben.
Mit einem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten,
maximal jedoch 500 Euro.
Aktuelle Informationen auf der Bildungsprämie-Webseite , dort auch Informationsblätter und Flyer
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